Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für Psychotherapie, wenn die psychische Erkrankung auf einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein traumatisches Ereignis im beruflichen Kontext zurückzuführen ist.
Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Therapeuten/eine zugelassene Therapeutin erfolgen und vorab von der Berufsgenossenschaft genehmigt werden. In der Regel erfolgt eine Begutachtung zur Feststellung des Zusammenhangs zwischen der psychischen Belastung und der beruflichen Tätigkeit. Die Kostenübernahme umfasst im Normalfall die notwendigen Sitzungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und gesundheitlichen Stabilisierung.
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