Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Dazu muss die Therapie von einem/einer approbierten Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Nach probatorischen Sitzungen zur Diagnostik und Therapieplanung muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Kostenübernahme erfolgt für bestimmte Verfahren wie Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. In akuten Krisen kann eine kurzfristige psychotherapeutische Akutbehandlung ohne vorherige Genehmigung erfolgen.
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