Private Krankenkasse/Beihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für Psychotherapie je nach individuellem Vertrag und Beihilfeverordnung. In der Regel ist eine Kostenübernahme möglich, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Die Bedingungen, wie Antragsverfahren, maximale Sitzungsanzahl und erstattungsfähige Therapieverfahren, variieren je nach Tarif und Beihilfevorschriften. Oft sind Gutachten oder ärztliche Stellungnahmen erforderlich. Versicherte sollten vor Beginn der Therapie die genauen Bedingungen mit ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle klären.

 

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